Allgemeine Geschäftsbedingungen der HANNOVER CONCERTS GMBH & CO. KG BETRIEBSGESELLSCHAFT (nachfolgend: HC):
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der Spielstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches), ist der Veranstalter berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
3a.1. Covid-19, oft als Coronavirus bezeichnet, ist eine Infektionskrankheit, die zu schweren und potenziell tödlichen Erkrankungen führen kann. Es besteht das Risiko der Übertragung von Covid-19 in jeder Umgebung, in der Menschen zusammenkommen. Dieses Risiko steigt in geschlossenen Räumen und mit zunehmender Anzahl von Menschen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat darauf hingewiesen, dass ältere Menschen und Menschen mit medizinischen Grunderkrankungen stärker gefährdet sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WHO: https://www.who.int/health-topics/coronavirus#tab=tab_1.
3a.2. Wir werden verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Das Risiko einer Übertragung lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn ein Besucher an einer Veranstaltung teilnimmt, trägt dieser das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19. Es wird zudem von jedem Besucher erwartet, dass er:
3a.3. Besucher dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen, wenn sie glauben, möglicherweise mit Covid-19 infiziert zu sein.
3a.4. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Maßnahmen sind wir berechtigt, den betreffenden Besucher von der Veranstaltung auszuschließen.
3a.5. Besucher können sich direkt an die Veranstaltungsstätte wenden, um weitere Informationen über die Schutzmaßnahmen zu erhalten, die dort getroffen werden.
3a.6. Bei Durchführung der Veranstaltung müssen die jeweils geltenden Verordnungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden beachtet werden, um die Übertragung von Covid-19 zu verhindern. Es wird von allen Besuchern erwartet, dass sie sich an die Verordnung und Empfehlungen halten und – soweit zutreffend – den Verhaltenskodex befolgen, der ggf. kurzfristig vor der Veranstaltung an Ticketkäufer versendet wird.
3a.7. Die folgenden Personen dürfen die Veranstaltung nicht besuchen:
3a.8. Wir empfehlen den folgenden Personen, die Veranstaltung nicht zu besuchen:
3a.9. Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind wir als Veranstalter verpflichtet, Namen und Kontaktdaten der Besucher aufzunehmen. Im Rahmen der Corona-Maßnahmen verwenden wir ein computergesteuertes, personalisiertes Ticketing. Dabei beachten wir sowohl die diesbezüglichen Anforderungen der Behörden, als auch die datenschutzrechtlichen Regeln gemäß der DSGVO. Auch Kindertickets sind zu personalisieren und müssen alle benötigten Angaben enthalten. Wir bitten alle Besucher am Eingang die erworbenen Tickets sowie ein Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein, etc.) vorzuzeigen. Sollten Sie kein personalisiertes Ticket besitzen, müssen Sie zwingend folgendes Formular zur Corona-bedingten Datenerhebung ausfüllen. Wir bitten Sie in diesem Fall am Eingang die erworbenen Tickets, das ausgefüllte und ausgedruckte Formular sowie ein Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein, etc.) vorzuzeigen. Über die Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Betroffenenrechte informieren wir Sie in unseren allgemeinen Datenschutzerklärungen, die am Veranstaltungsort aushängen.
3a.10. Auf dem Veranstaltungsgelände / in der Veranstaltungshalle wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes grundsätzlich empfohlen. An neuralgischen Punkten wie z.B. Ein- und Auslassbereiche, Sanitäranlagen oder Gastronomie weisen wir Sie durch eine entsprechende Beschilderung auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hin. In diesen Teilbereichen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies betrifft sowohl Innen- als auch Außenbereiche. Je nach aktueller und behördlicher Vorgaben behalten wir uns vor, eine generell geltende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf dem gesamten Areal einzuführen. Schals, Tücher oder andere vorgehaltene Textilien sind nicht ausreichend.
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